Vergleiche als Ehepaar die Steuerklassen-Kombinationen III/V, IV/IV und das Faktorverfahren – inklusive Empfehlung zur Veranlagung (Zusammen- oder Einzelveranlagung) nach dem Einkommensteuertarif 2025.
Sie ändert nur die monatliche Verteilung der Lohnsteuer, nicht die Jahressteuer. Diese ergibt sich aus der Veranlagung.
Bei unterschiedlichen Einkommen meist die Zusammenveranlagung. Wir berechnen das exakt.
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Nein. Es ist eine Orientierung, kein rechtsverbindlicher Rat.